DSGVO bei Cleverreach

1. E-Mail Marketing Software

Landingpage DSGVO Illustration Software

Sie benötigen einen der neuen Gesetzeslage entsprechenden Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV) mit Ihrem jeweiligen Dienstleister.

Ab dem 25. Mai 2018 können CleverReach®-Kunden in Ihrem Account die aktuelle AV digital abschließen. Bitte beachten Sie diesbzgl. entsprechende Hinweise unsererseits, z. B. auf dieser Seite.

Wichtiger Hinweis: Verfügen Sie bereits über einen Vertrag zur AV mit Versionsnummer 4.0 oder höher (dies finden Sie im Footer Ihres Vertrages), dann brauchen Sie nichts weiter zu tun.

2. Adressdatenbank

Landingpage DSGVO Illustration Adressdatenbank

Wenn Sie wie die meisten Unternehmen bereits mit dem Double-Opt-in-Verfahren arbeiten, ist es nicht notwendig, erneut die Einwilligungen der Empfänger zum Versand des Newsletters einzuholen. Sie agieren dann bereits DSGVO-konform – zumal das Double-Opt-in-Verfahren in der CleverReach®-Software für alle Anmeldungen ohnehin automatisch voreingestellt ist.

3. Anmeldung zum Newsletter

Landingpage DSGVO Illustration Anmeldung

Die Zustimmung des Nutzers hat stets aktiv und nach Information über sein Widerrufsrecht zu erfolgen – vorausgewählte Checkboxen sind nicht zulässig.

  • Bei der Anmeldung dürfen Sie vom Empfänger ausschließlich jene Daten erheben, die für den Newsletterversand notwendigsind, d.h. nur die E-Mail-Adresse. Weitere Informationen wie Anrede, Vor- und Nachname oder  Interessen dürfen keine Pflichtfelder sein.
  • Dokumentieren Sie die Zustimmung Ihrer Nutzer – E-Mail, Datum, Uhrzeit – am besten elektronisch (Tipp: diese Funktion bietet Ihnen auch Ihre CleverReach®-Software!)
  • Verlinken Sie Ihre aktualisierte Datenschutzerklärung unter dem Newsletter-Anmeldeformular, um Nutzer darüber aufzuklären, was mit ihren Daten passiert.

 

4. Abmeldung vom Newsletter

Landingpage DSGVO Illustration Abmeldung

Die Abmeldung vom Newsletter sollte jederzeit und ohne Nachteilefür den Empfänger möglich sein. Falls Sie bereits die Software von CleverReach® nutzen, sind Sie vor diesem Hintergrund bestens aufgestellt, denn bei unseren Vorlagen sind die Abmeldelinks automatisch integriert.

Beachten Sie jedoch: Ihre Empfänger dürfen verlangen, dass ihre persönlichen Daten auf Wunsch gelöscht werden, sofern es keinen berechtigten Grund gibt, diese weiterhin zu speichern. Kommen Sie diesem Wunsch so unkompliziert wie möglich nach – Ihre Kunden werden dies dankbar aufnehmen und als Form der Wertschätzung empfinden!

5. CleverReach®-Sprechstunde zur DSGVO

Landingpage DSGVO Illustrationen FAQ

Wir haben nicht alle Ihre Fragen beantwortet? Es sind während der Umsetzung der neuen Datenschutzregelungen hinsichtlich Ihres Newsletter Marketings bei Ihnen Probleme an bestimmten Prozessen oder Schnittstellen aufgetaucht? Dann Sind Sie auf dieser Seite richtig – denn weiter unten aktualisieren wir die FAQS unserer Kunden zur DSGVO regelmäßig!

Tipp: Fragen Sie im Zweifel immer auch Ihren jeweiligen Datenschutzbeauftragten. Wofür dieser verantwortlich ist und wie Sie diesen finden, falls Sie noch keinen haben, erfahren Sie auch im Interview mit unserem Geschäftsführer und Rechtssicherheits-Experten Konrad Frerichs.

Die Fragen der CleverReach®-Kunden und unsere Antworten – laufend aktualisiert!

Frage: Was muss genau in den Datenschutzerklärungen stehen…Mustererklärung?

Dies ist schwierig zu verallgemeinern, da dies bei jedem Kunden aufgrund unterschiedlicher Anforderung anders sein kann. Dementsprechend können wir keine Standard-Texte zur Verfügung stellen. Aus unserer Sicht sollten aber folgende Angaben Bestandteil der Erklärung sein:
a) Exakte, transparente und einfach zu verstehende Erklärung, was mit den Daten passiert (wo sie gespeichert werden, dass CleverReach als Dienstleister beauftragt wurde und eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung vorliegt)
b) Der genaue Zweck und Art der Datenerhebung
c) Wiederrufmöglichkeit
d) Speicherdauer und Speicherort
e) etwaige Tracking-Maßnahmen, wenn Öffnungen/Klicks personalisiert ausgewertet werden. Der Betroffene muss wissen, dass sein Öffnungs- und Klickverhalten getrackt wird (sofern eingesetzt)
f) Recht auf Datenauskunft und Löschung/Sperrung

Frage: Da wir Ihre Trackingfunktionen nutzen – müssen wir dies bereits im Anmeldeformular erwähnen oder reicht dies in den Datenschutzerklärungen?

Aus unserer Sicht reicht es aus, wenn in der Datenschutzerklärung darauf hingewiesen wird.
Eine Absicherung über Ihren Rechtsberater ist zu empfehlen.

 

Frage: Darf ich das Google-Captcha verwenden?

Ja, das Captcha darf genutzt werden, da mit dieser Funktion gem. DSGVO Art. 6, Abs. 1 Buchstabe f ein berechtigtes Interesse besteht, die Webseite des Kunden vor automatisierten Eingaben (z. B. Bot-Angriffe) zu schützen.

Auf das Captcha sollte in Ihren Datenschutzbestimmungen hingewiesen werden.

Muster-Textvorlage ohne Rechtsgewähr:

Wir verwenden den Google-Dienst reCaptcha, um festzustellen, ob ein Mensch oder ein Computer eine bestimmte Eingabe in unserem Kontakt- oder Newsletter-Formular macht. Google prüft anhand folgender Daten, ob Sie ein Mensch oder ein Computer sind: IP-Adresse des verwendeten Endgeräts, die Webseite, die Sie bei uns besuchen und auf der das Captcha eingebunden ist, das Datum und die Dauer des Besuchs, die Erkennungsdaten des verwendeten Browser- und Betriebssystem-Typs, Google-Account, wenn Sie bei Google eingeloggt sind, Mausbewegungen auf den reCaptcha-Flächen sowie Aufgaben, bei denen Sie Bilder identifizieren müssen. Rechtsgrundlage für die beschriebene Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f Datenschutz-Grundverordnung. Es besteht ein berechtigtes Interesse auf unserer Seite an dieser Datenverarbeitung, die Sicherheit unserer Webseite zu gewährleisten und uns vor automatisierten Eingaben (Angriffen) zu schützen.

 

Frage: Wie muss zukünftig das Newsletter-Anmeldeformular aussehen, damit es DSGVO-konform ist?

Ein Anmeldeformular muss folgende Voraussetzungen erfüllen (wie aktuelle Rechtsprechung auch):
a) Genaue und exakte Beschreibung, in was der Betroffene einwilligt (also genaue Art und Zweck der Erhebung).
b) Wiederrufmöglichkeit und Speicherdauer
c) Die Einwilligung muss freiwillig und explizit erfolgen und darf an keine anderen Leistungen gekoppelt sein.
d) Die Datenschutzerklärung muss bestätigt werden um sicherzugehen, dass der Betroffene diese zur Kenntnis genommen hat und über den genauen Umfang und Zweck der Datenerhebung aufgeklärt wurde.
e) Die Einwilligung mit dem jeweiligen Text muss sowohl im Formular wie auch in der Double-Opt-In-Mail gespeichert und ausgegeben werden, zudem muss dieser Vorgang protokolliert werden (insofern Sie ein CleverReach-Fomular verwenden, dokumentiert CleverReach die Daten für Neuanmeldungen).
f) Datensparsamkeit: Es darf (zumindest beim Newsletter-Formular) ausschließlich die E-Mail-Adresse als Pflichtangabe hinterlegt werden.

Frage: Muss eine Verlinkung mit der Datenschutzerklärung im Formular hinterlegt sein bzw. über ein Häkchen aktiv bestätigt werden?

 Ja, siehe Punkt d) in der vorherigen Antwort.

Eine Checkbox hingegen ist nicht unbedingt notwendig. Wichtig ist, dass sichergestellt wird, dass der Empfänger die Datenschutzerklärung gelesen hat. Sie können die Datenschutzerklärung deswegen auch an den Text der Double-Opt-In-Mail koppeln.