Mediengesicht

Wie jedes Jahr, suchen wir das Mediengesicht 2020.

Wer meint, das sein Gesicht, beziehungsweise die ganze Erscheinung unbedingt in einer professionellen Produktion, egal ob TV, Internet, Werbung oder Laufsteg erscheinen sollte, der bewirbt sich hier mit einem Bild.

Dazu ist ein ganz natürliches Bild nötig. Bitte nicht bearbeitet.

Wir wählen im Laufe des Jahres 2020 unter allen Bewerbungen genau eine Bewerbung aus, von der wir uns Erfolg in der Medienwelt versprechen und unterstützen eine erfolgreiche Karriere. Ganz ohne Kosten – versprochen!

PKV-Ausstieg

Viele privat Krankenversicherte sehnen den Tag herbei, an dem sie weniger Geld für ihre Absicherung zahlen müssen. Doch die Rückkehr in die gesetzliche Schiene ist steinig bis unmöglich. Vor allem für Ältere. Hier die brennendste Fragen der FOCUS-Online-Leser – und die Antworten dazu.

Thomas L.: Ich bin nun schon seit einigen Jahren in der PKV. Ich würde gerne in die GKV wechseln. Ich bin selbständig seit neun Jahren und nun schon 32 Jahre alt. Ich habe im Jahr nie mehr als 52.000 Euro brutto. Kann ich somit auch einfach wieder zurück wechseln? Mir wurde immer gesagt, dass es nicht geht. Es sei denn, ich gebe mein Gewerbe auf und lasse mich wieder normal anstellen.

Antwort: Der Leser fragt sich, ob er die 2019 eingeführte Brückenteilzeit als Brücke raus aus der PKV nutzen kann. Nein, für Selbstständige ist der neue Weg nicht gangbar, erklärt Bastian Landorff von der Verbraucherzentrale Bayern. Nur für Angestellte in großen Firmen. Denn: Anspruch hat nur, wer schon länger als sechs Monate in einem Unternehmen mit mehr als 45 Arbeitnehmern beschäftigt ist. Nur diese Beschäftigten können die befristete Teilzeit fürmindestens ein Jahr beantragen – und damit auch den Ausstieg aus der PKV in Angriff nehmen. Der Angestellte muss sein regelmäßiges Bruttoeinkommen mithilfe der Arbeitsreduzierung so weit zurückfahren, dass es unter die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) fällt. Aktuell liegt sie bei 60.750 Euro brutto im Jahr. Rutscht er mit seinem Verdienst auch nur einen Euro unter diese Grenze, wird er sofort versicherungspflichtig in der GKV. Der Arbeitnehmer kann dann in eine Krankenkasse seiner Wahl wechseln. Für all die, die bereits am 31. Dezember 2002 Privatpatienten waren, gilt 2019 die besondere Lohngrenze von 54.450 Euro brutto.

Der Fragesteller kann – beurteilt nach seinen Schilderungen – tatsächlich nur eins tun, um seine private Police abzuschütteln: Seine Selbstständigkeit aufgeben und sich eine Festanstellung suchen, bei der das Gehalt unter der Pflichtgrenze von 60.750 Euro brutto liegt. Da er erst 32 Jahre alt ist, dürfte sich der Schritt definitiv auszahlen. Mit Familie sowieso. Die Tendenz, dass PKV-Beiträge für Singles in jungen Jahren günstig sind, kehrt sich im Laufe der Zeit um. Mit dem Alter werden die Prämien empfindlich teurer. Hohe Beiträge muss er als pflichtversicherter Rentner aber nicht fürchten. Wer in der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens mindestens 90 Prozent Mitglied einer Krankenkasse oder mitversichert war, kann im Alter in die günstige Krankenversicherung der Rentner (KVdR) hinein. Wie viel er zahlen muss, hängt dann auch im Ruhestand von seinem Einkommen ab, im Gegensatz zum PKV-System. Unter Umständen ist auch noch eine nebenberufliche Selbstständigkeit möglich. Aber: Damit der Angestelltenjob als Hauptberuf anerkannt wird, muss er sowohl den Hauptteil der Einnahmen als auch der Arbeitszeit ausmachen.

Als Selbstständiger in die GKV?

Götz W.:Funktioniert das (der Wechsel, d.R.) nur für Angestellte, die sich privat versichert haben oder geht das auch für Selbstständige, deren Brutto-Jahresgehalt unter der Grenze von 60.750,– EUR (bzw. 54.450,– EUR da ich bereits seit 31. Dezember 2002 privat versichert bin)? Allerdings werde ich heuer 49 Jahre alt und ihr Artikel weist da im letzten Abschnitt auf “Problematiken” für ältere Wechselwillige hin, die ich allerdings nicht wirklich nachvollziehen kann oder schlicht nicht verstanden habe.

Antwort: Die Jahresentgeltgrenze (JAEG) ist erst in zweiter Linie wichtig für wechselwillige Selbstständige, wie Krankenversicherungsexperte Landorff betont. Wollen Selbstständige und Freiberufler aus ihrer PKV-Police aussteigen, ist für sie der einfachste Weg, sich fest anstellen zu lassen, und zwar möglichst zu einem Gehalt unterhalb der Versicherungsgrenze von aktuell 60.750 Euro. Damit kann ein Umstieg in die Pflichtversicherung der gesetzlichen Schiene erreicht werden. Die Krankenkassen prüfen, ob eine echte abhängige Beschäftigung vorliegt. Es reicht nicht aus, sich nur zum Schein bei Verwandten anstellen zu lassen. Ob sich das Ganze rechnet, steht auf einem anderen Blatt. Im Alter von 49 Jahren scheint ein Umstieg nicht mehr ratsam. Erstens sind die Altersrückstellungen verloren, die in der PKV gebildet werden und nach vielen Jahren einige Tausend Euro ausmachen können. Zweitens sollte der Wechselwillige auf Folgendes achten: Nur wer in der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens mindestens 90 Prozent Mitglied einer Krankenkasse oder mitversichert war, kann im Alter in die günstige Krankenversicherung der Rentner (KVdR) hinein. Wird die 9/10-Klausel nicht erfüllt, müssen sich Rentner entweder freiwillig gesetzlich versichern. Das kann teuer werden, weil sie dann die volle Beitragslast auf private Lebens- oder Rentenversicherungen sowie auf Einkünfte aus Vermietung und Kapitalvermögen schultern müssen. Selbst das Einkommen des Ehepartners zählt mit, wenn er privat krankenversichert ist. Oder aber sie sind wieder privat versichert. Auch das kann teuer werden. 

Als Selbstständiger in die Familienversicherung?

Joachim P.: Ich bin Jahrgang 1964 (Oktober), gegenwärtig “solo selbständig” ohne Mitarbeiter und möchte meine gewerbliche Tätigkeit im August beenden. Ab September werde ich also keine eigenen Einkünfte haben. Meine Ehefrau ist freiwillig versichert in der TKK. Kann ich ab September der Familienversicherung meiner Ehefrau bei der TKK beitreten?

Antwort: Wer sein hauptberufliches Standbein ganz aufgibt und ohne Einkommen ist, kann in die beitragsfreie Familienversicherung des gesetzlich versicherten Ehe- oder Lebenspartners wechseln, wie Landorff erläutert. Mithilfe der Familienversicherung wird man dann automatisch auch Mitglied in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Aber: Ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherungbesteht erst nach zwei Jahren. Es kann in dieser Hinsicht also eine Lücke entstehen. Seit Januar 2019 kann bei einem nahtlosen Übergang zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung allerdings auch die Vorversicherungszeit in der privaten Pflegepflichtversicherung angerechnet werden (§ 33 Abs. 3 SGB XI). So sind die meisten Versicherten letztlich doch durchgehend abgesichert, falls sie pflegebedürftig werden. Verbraucherzentralen beraten zu diesem Thema.

Als GmbH-Chefin in die GKV zurück?

Kerstin D.: Ich bin 54 Jahre, bin Angestellte als Geschäftsführerin in einer GmbH, welche mir gehört. Wir haben 22 Beschäftigte und ich verdiene monatlich netto 3.159,12 Euro. Habe ich eine Chance zu wechseln?

Antwort: Grundsätzlich kommt es bei GmbH-Fällen immer darauf an, wie viel Einfluss der Geschäftsführer auf die Firma hat, wie Landorff betont. Im geschilderten Fall tendieren die Wechselchancen gegen null. Im Alter von 54 Jahren ist es ohnehin fraglich, ob sich ein Umstieg mit Blick auf die Absicherung als Rentner überhaupt noch rechnet. Einen drastischen Weg gäbe es noch, um in die GKV zu kommen: die Selbstständigkeit aufgeben und sich beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Weitere Notlösung: In einem anderen europäischen Landin die dortige Pflichtversicherungeintreten. Länder mit einer entsprechenden Krankenversicherungspflicht sind unter anderem die Niederlande, Schweden oder die Schweiz. Aber der Aufwand ist immens inklusive Umzug. Außerdem drückt in diesem Fall die Zeit. Zu einer gesetzlichen Kasse könnte man frühestens drei Monate nach der Heimkehr nach Deutschland wechseln.

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Ich kann meinen PKV-Beitrag nicht zahlen, was jetzt?

Rainer K.: Ich bekomme 680 Euro Rente und mein DKV Beitrag beträgt 490 Euro. Wie geht es nun weiter?

Antwort: Ab dem Alter von 55 Jahren – also auch als Rentner – ist es so gut wie ausgeschlossen, von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Um Kosten zu sparen, wäre es eventuell möglich, beim gleichen Versicherer in einen günstigeren Tarif mit abgespeckten Leistungen zu wechseln, wie Landorff erläutert. Betroffene sollten sich bei einer Verbraucherzentrale beraten lassen. Können Ruheständler ihre Krankenversicherung nicht bezahlen – ob gesetzlich oder privat – werden sie zum Fall für die Sozialhilfe. Sie können dann Unterstützung beantragen nach Paragraf 32, 12. Sozialgesetzbuch.

Zu wenig Geld für die PKV – kann ich wechseln?

Christiane K.:Ein Schlaganfall und eine daraus folgende Insolvenz haben mich an meine Grenzen gebracht. Ich bin 68 Jahre alt, erhalte eine Rente von 350,00 Euro und arbeite freiberuflich ein paar Stunden im Monat und habe desweiteren einen Midi-Job. Meine private Krankenversicherung kann ich schon lange nicht mehr zahlen. Können Sie mir sagen, wie ich aus der PKV rauskomme?

Antwort:  Ab dem Alter von 55 Jahren ist es so gut wie ausgeschlossen, von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Wer seine Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht mehr zahlen kann, wird auch nicht aktiv gekündigt, wie Landorff erläutert. Härtefälle haben noch die Chance, in einen günstigen Nottarif der PKV zu gehen. Verbraucherzentralen oder die Unabhängige Patientenberatung können im Einzelfall ausloten, was zu tun ist und ob ein Anspruch auf finanzielle Hilfe vom Sozialamt besteht.

Plötzlich Pflegefall: Gibt es ein Schlupfloch in die GKV?

André C:  Folgenden Fall erlebe ich gerade mit meiner Mutter. Sie ist 80 Jahre alt, hat den Pflegegrad 4 (wg. Parkinson, Demenz und weiteren Erkrankungen) und seit kurzem eine Anerkennung einer Schwerbehinderung mit den GDB 90 und diversen Merkzeichen. Zudem ist sie ohne Hilfe nicht mehr in der Lage sich an-auszuziehen oder alleine rauszugehen. Allerdings muss sie wegen Sturzgefahr einen Rollator verwenden. Im Anhang des Bescheides des Berliner LAGeSo ist ein Infoblatt beigefügt, dass darauf hinweist, dass ggfs ein Wechsel von der PKV in die GKV möglich ist. Wir haben daraufhin sofort Wechselanträge bei der IKK BB NE und bei der BIB gestellt. Beide haben den Wechsel mit dem Hinweis auf Ihre Satzung abgelehnt…. Habe ich evtl etwas übersehen?

Antwort: Wer zu mindestens 50 Prozent schwerbehindert ist, kann die freiwillige Aufnahme in eine gesetzliche Kasse beantragen. Die Frist dafür beträgt drei Monate, nachdem die Behinderung festgestellt wurde. Aber: Diese Wechselmöglichkeit gibt es in der Praxis kaum. Denn: Die Krankenkassen haben das Recht, das Höchstalter für eine Aufnahme in ihrer Satzung zu begrenzen. Die meisten Kassen ziehen die Grenze bei 45 Jahren. „Manche setzen die Hürde sogar noch früher an“, so Landorff. Wer einen ablehnenden Bescheid bekommt, kann innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen.Lehnt die Kasse den Widerspruch ebenfalls ab, hat der Versicherte nur noch die Möglichkeit, vor dem Sozialgerichtdagegen zu klagen.